ÖMA Beer GmbH
Ökologische Molkereien Allgäu
Am Mühlbach 2
D-88161 Lindenberg / Allgäu
T +49 (0)8381-8890-100
F +49 (0)8381-8890-500
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten. Die Bedingungen gelten jedoch nur, wenn die Geschäftspartner und Lieferanten Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Im Rahmen des Waren- und Dienstleistungsgeschäfts mit unseren Geschäftspartnern und Lieferanten – auch für zukünftige – sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend und gelten als vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, auch wenn ihrer Einbeziehung im Einzelfall nicht widersprochen wird. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit der Übrigen nicht. Das Gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden.

Vertragsabschluss

Angebote der ÖMA Beer GmbH sind freibleibend. Dies gilt auch, wenn wir dem Käufer Kataloge, Dokumentationen (z.B. Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten. Aufträge werden rechtsverbindlich, sobald sie durch ÖMA Beer GmbH schriftlich bestätigt werden, oder bei termingerechter Ausführung. Proben und Muster der ÖMA Beer GmbH dienen der Produktbeschreibung und stellen keine Eigenschaftszusicherung dar. Eigenschaften werden ausschließlich schriftlich zugesichert.

Bestellungen

Bestellungen erfolgen grundsätzlich am Vortag des Auslieferungstages. Nachbestellungen zur Hauptbestellung können von ÖMA Beer GmbH nur sachgemäß bearbeitet werden, wenn sie am Auslieferungstag bis spätestens 10.30 Uhr bei ÖMA Beer GmbH eingegangen sind. Sollte die Nachbestellung nicht fristgerecht bei ÖMA Beer GmbH vorliegen, behält sich ÖMA Beer GmbH eine Auslieferung als Hauptbestellung zu einem späteren Termin vor.

Aktionsbestellungen

Verkaufsaktionen und weitere gesonderte Marketingvereinbarungen können nur mit einem Bestellvorlauf von mindestens 14 Tagen umgesetzt werden. Die jeweils bestellten Mengen müssen mindestens bis zu einem Anteil von 85% abgenommen werden.

Lieferungen

Die Lieferungen von ÖMA Beer GmbH erfolgen zwei Mal wöchentlich. Andere Lieferrhythmen bedürfen gesonderter schriftlicher Absprachen und können von ÖMA Beer GmbH, zu anderen als den nachgenannten Konditionen, angeboten werden. Die Mindestbestellmenge beträgt 50 kg. Ab einer Bestellmenge von 300 kg entfallen die Lieferkosten in Höhe des aktuellen Frachtkostensatzes (€/kg) von ÖMA Beer GmbH und die Lieferung erfolgt frachtfrei. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Bei Lieferungen außerhalb des Bundesgebietes werden die Frachtkosten gesondert im Einzelfall verhandelt und schriftlich fixiert. Die Lieferung an ÖMA Beer GmbH hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, “frei Haus” zu erfolgen.

Lieferausfälle

ÖMA Beer GmbH ist berechtigt, auch Teillieferungen zu erbringen. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Vertragspartner innerhalb angemessener Frist abzurufen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, Seuchen, behördliche Maßnahmen, Betriebsstillegung, Streik, externe Witterungsverhältnisse oder ähnliche Umstände – auch bei Lieferanten der ÖMA Beer GmbH – unmöglich oder übermäßig erschwert, so wird ÖMA Beer GmbH für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. ÖMA Beer GmbH wählt die Versendungsart im Namen und Auftrag des Vertragspartners. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über. Versandrisiko und Gewichtsverluste während des Transportes, auch wenn wir den Transport durchführen, oder beauftragen, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Die Leistung von ÖMA Beer GmbH gilt mit der Übergabe an den Transporteur als erfüllt. Der Transporteur bleibt, auch wenn frachtkostenfrei versandt wird, Erfüllungsgehilfe des Vertragspartners.

Leistungsstörungen

Bei Annahmeverzug des Vertragspartners kann ÖMA Beer GmbH die Ware auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners bei ÖMA Beer GmbH oder bei Dritten lagern oder in geeigneter Weise auf Rechnung des Vertragspartners verwerten, ohne dass es hierzu einer Ankündigung bedarf. Bei Lieferung auf Abruf ist ÖMA Beer GmbH bei Abnahmeverzug durch den Vertragspartner an den vereinbarten Kaufpreis nur für die vereinbarte Lieferzeit gebunden. Liegt der Kaufpreis bei verspätetem Abruf höher, so wird dieser zugrunde gelegt.
ÖMA Beer GmbH kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen, Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen oder von dem Vertrag zurücktreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Vertragspartners oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt.

Mängelrügen

Der Vertragspartner muss die Ware sofort nach Eingang auf Sachmängel, z.B. Qualität, Menge, Beschaffenheit prüfen und ist verpflichtet, offensichtliche Mängel auf der Empfangsquittung zu vermerken. Mängelrügen müssen bei Kühlhausware innerhalb von 72 Stunden, bei allen sonstigen Waren unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln spätestens binnen einer Kalenderwoche nach Eintreffen der Ware und vor Verarbeitung oder Weitergabe an Dritte erfolgen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu lagern. Sie kann nur im Einverständnis mit ÖMA Beer GmbH zurückgesandt werden. Im Übrigen gelten die §§ 377 HGB ff. Ordnungsgemäße und begründete Mängelrügen berechtigen ÖMA Beer GmbH zur Ersatzlieferung. Ist eine solche in angemessener Zeit nicht möglich oder verzichtet ÖMA Beer GmbH schriftlich darauf, kann der Vertragspartner Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

Verjährung von Mängelansprüchen

Die Verjährung für Mängelansprüche gegenüber unseren Geschäftspartnern beträgt ein Jahr. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche gegen Lieferanten stehen ÖMA Beer GmbH ungekürzt zu; unabhängig davon ist ÖMA Beer GmbH berechtigt, vom Lieferanten nach Wahl von ÖMA Beer GmbH Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung zu verlangen. In diesem Fall ist der Lieferant verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung oder der Ersatzlieferung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Zahlung

Falls nicht anders vereinbart, hat die Zahlung der Lieferungen und Leistungen ohne jeden Abzug unverzüglich nach Rechnungserhalt zu erfolgen. Bei Lieferungen bzw. Leistungen auf Ziel wird das Zahlungsziel nach dem Rechnungsdatum berechnet. Beanstandungen gegen die Rechnungen von ÖMA Beer GmbH müssen unverzüglich erhoben werden. Auf gestundete Forderungen, oder solche für welche Verzug eingetreten ist, berechnet ÖMA Beer GmbH Zinsen i. H. v. 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB. Schecks des Vertragspartners gelten gemäß Wertstellung der Bankgutschrift als eingegangen. Vertragspartner der ÖMA Beer GmbH können nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von ÖMA Beer GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Vertragspartner von ÖMA Beer GmbH kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben. Allen Kunden, die am Basis-Lastschriftverfahren teilnehmen, wird der Tag des Bankeinzuges jeweils auf der einschlägigen Rechnung mitgeteilt. Kann der Einzug zum ausgewiesenen Zeitpunkt aufgrund der Tatsache, dass es sich um einen gesetzlichen Feiertag handelt, nicht stattfinden, so erfolgt er entweder am Tag vor oder am Tag nach dem gesetzlichen Feiertag. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass das belastete Konto am Tag des Einzuges die entsprechende Deckung aufweist. Alle durch fehlende Deckung entstehenden Gebühren, Kosten und Schäden trägt der Vertragspartner.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen, die ÖMA Beer GmbH aus der Geschäftsbeziehung mit dem Vertragspartner gegen diesen hat oder künftig erwirbt, Eigentum der ÖMA Beer GmbH. ÖMA Beer GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt ÖMA Beer GmbH Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert unserer Vorbehaltsware im Verhältnis zu dem Wert der mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung und Verbindung entspricht. Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt ÖMA Beer GmbH das Eigentum an der neuen Sache; der Vertragspartner verwahrt diese für ÖMA Beer GmbH auf. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Vorbehaltsware gegen Verlust oder Beschädigung zu versichern. Er hat dies auf Verlangen nachzuweisen. Der Vertragspartner ist zur Weiterveräußerung der Ware, auch der durch Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware, nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verfügungen über diese Ware, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist er nicht befugt. Der Vertragspartner tritt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- und Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an ÖMA Beer GmbH ab, welche die Abtretung annimmt. Von den Forderungen aus der Veräußerung von Waren, an denen ÖMA Beer GmbH durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der Vertragspartner schon jetzt einen erstrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil von ÖMA Beer GmbH an der veräußerten Ware entspricht, an ÖMA Beer GmbH ab. Veräußert der Vertragspartner Waren, die im Eigentum oder Miteigentum von ÖMA Beer GmbH steht, zusammen mit anderen nicht ÖMA Beer GmbH gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der Vertragspartner schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden erstrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an ÖMA Beer GmbH ab. Der Vertragspartner ist unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf ermächtigt. Er hat ÖMA Beer GmbH auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder ÖMA Beer GmbH die Abtretungsanzeigen auszuhändigen. Solange der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird ÖMA Beer GmbH die Abtretung nicht offenlegen. Übersteigt der realisierbare Wert der für ÖMA Beer GmbH bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so ist ÖMA Beer GmbH auf Verlangen des Vertragspartners insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach freier Wahl von ÖMA Beer GmbH verpflichtet.

Haftung, Rechtsverletzung Dritter

Auf Schadensersatz haftet ÖMA Beer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ÖMA Beer vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz wird weder ausgeschlossen noch beschränkt. Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden ÖMA Beer nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit ÖMA Beer einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Wird ÖMA Beer GmbH wegen Verletzung behördlicher Sicherheitsvorschriften oder aufgrund in- oder ausländischer Produkthaftungsregelungen in Anspruch genommen, die auf die Lieferung der Ware/Leistung des Vertragspartners zurückzuführen ist, ist ÖMA Beer GmbH berechtigt vom Vertragspartner Ersatz dieses Schadens zu verlangen, soweit er durch die vom Vertragspartner gelieferten Produkte/Leistungen verursacht worden ist. Dieser Schaden umfasst auch die Kosten einer vorsorglichen Rückrufaktion. Der Vertragspartner wird sich daher gegen alle Risiken aus der Produkthaftung einschließlich des Rückrufrisikos in angemessener Höhe versichern und der ÖMA Beer GmbH auf Verlangen nachweisen. Der Vertragspartner steht ÖMA Beer GmbH dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verletzt werden. Wird ÖMA Beer GmbH von einem Dritten insoweit in Anspruch genommen, so ist der Vertragspartner verpflichtet, ÖMA Beer GmbH auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen; ÖMA Beer GmbH ist nicht berechtigt, mit dem Dritten – ohne Zustimmung des Vertragspartners – irgendwelche Vereinbarungen zu treffen, insbesondere einen Vergleich abzuschließen. Die Freistellungsverpflichtung des Vertragspartners bezieht sich auf alle Aufwendungen, die ÖMA Beer GmbH aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwendigerweise erwachsen.

Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Firmensitz von ÖMA Beer GmbH, oder die Stelle welche von ÖMA Beer GmbH ausdrücklich für die Leistung bestimmt ist. Gerichtsstand für Kaufleute ist Kempten im Allgäu. Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über Verträge für den Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.

Allgemeine Bestimmungen

Sollte eine der Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, etwa unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelungen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des jeweiligen Vertrages am besten gerecht werden. Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform.
Die Bestell-Funktion ist nur für bereits vorhandene Geschäftskunden verfügbar.
Sollten Sie noch kein registrierter ÖMA-Händler sein, können Sie sich unter vertrieb@oema.de bewerben.